Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von interiordesign KANTNER | WOHNMASS einrichten mit Ideen pro Quadratmeter
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ing. Martin Kantner - Interiordesign KANTNER | WOHNMASS kurz „INTERIORDESIGN“ genannt gelten für alle uns einzeln oder im „WOHNMASS NETZWERK“ erteilten Aufträge. Wann immer im folgenden Text die Rede von „INTERIORDESIGN“ ist, finden die Regelungen – auch ohne explizite Nennung – für jedes einzelne Mitglied des „WOHNMASS NETZWERKES“ Anwendung. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Inhalt:
Artikel A- allgemeine Bestimmungen für immaterielle Güter
Artikel B- materielle Güter
Artikel C- Schlussbestimmungen
Artikel A:
A|1. Zusammenarbeit
A | 1.1 Ein Vertrag zwischen INTERIORDESIGN und dem Kunden kommt i.d.R. schriftlich zu Stande. Dazu erhält der Kunde im Anschluss an jeweilige Vorgespräche eine Auftragsbestätigung oder einen für die angebotene Produktgruppe spezifischen Arbeitsvertrag bzw. ein Leistungsangebot.Die Dokumente sind INTERIORDESIGN – unterschrieben, mit Datum und Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person und dem Firmenstempel zu versehen – zurückzusenden.Gleichwohl kann ein Vertrag zwischen INTERIORDESIGN und dem Kunden auch mündlich oder fernmündlich zu Stande kommen.
A | 1.2 Die Zusammenarbeit zwischen INTERIORDESIGN und ihren Kunden basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.
A | 1.3 INTERIORDESIGN und seine Kunden nennen einander bei jedem Projektbeginn Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
A | 1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
A | 1.5 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen INTERIORDESIGN beziehungsweise dem ihm zu Projektbeginn genannten Ansprechpartner unverzüglich mitzuteilen.
A | 1.6 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Projektdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Von Seiten INTERIORDESIGN gibt es dazu ein Protokollwesen. Der Kunde wird regelmäßig über Fortgang oder eventuelle Hindernisse in Projektablauf informiert.
A | 1.7 INTERIORDESIGN verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
INTERIORDESIGN kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diese im Namen und auf Rechnung von INTERIORDESIGN Aufträge erteilen.
INTERIORDESIGN ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen.
A| 2. Mitwirkungspflichten des Kunden
A| 2.1 Der Kunde unterstützt INTERIORDESIGN bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und/oder Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Zu Projektbeginn wird in Absprache mit dem Kunden ein Konzept oder ein Projektleitfaden bzw. ein Produkt- bezogener Zusatzvertrag erstellt, aus dem sämtliche Arbeitsschritte eindeutig hervorgehen.
A| 2.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, INTERIORDESIGN im Rahmen der Vertragsdurchführung (Pläne, Text, Bild, Ton– o.ä.) Materialien zu beschaffen, so hat der Kunde diese INTERIORDESIGN umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, und ist diese Konvertierung INTERIORDESIGN nur unter Aufwand möglich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass INTERIORDESIGN die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Für die Verletzung der Rechte Dritter übernimmt INTERIORDESIGN keine Haftung, soweit sie im guten Glauben davon ausgehen konnte bzw. zu keiner Zeit des Vertragsverhältnisses davon Kenntnis erlangen konnte, dass die Rechte Dritter durch den Kunden verletzt wurden.
A| 3. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von INTERIORDESIGN aktiv werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. INTERIORDESIGN hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn auf Grund des Verhaltens einer der vorher bezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
A| 4. Termine
A| 4.1 Termine zur Leistungserbringung werden von Seiten INTERIORDESIGN durch den Ansprechpartner bzw. den Projektleiter zugesagt.
A| 4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
A| 4.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat INTERIORDESIGN nicht zu vertreten. Sie berechtigen INTERIORDESIGN, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. INTERIORDESIGN wird allerdings – so weit möglich – dem Kunden Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.
A| 5. Leistungsänderungen
A| 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von INTERIORDESIGN zu erbringenden Leistungen ändern, so kann er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber INTERIORDESIGN äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann INTERIORDESIGN von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. INTERIORDESIGN ist grundsätzlich bemüht, Änderungswünsche des Kunden auf unkomplizierte Weise zu entsprechen.
A| 5.2 INTERIORDESIGN prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt INTERIORDESIGN, dass zu erbringende Leistungen auf Grund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt INTERIORDESIGN dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt INTERIORDESIGN die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
A| 5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird INTERIORDESIGN dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
A| 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
A| 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.
A| 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. INTERIORDESIGN wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
A| 5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von INTERIORDESIGN berechnet.
A| 5.8 INTERIORDESIGN ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
A| 6. Vergütung
A| 6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise – und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des jeweiligen Projekt-Verantwortlichen von INTERIORDESIGN mehr als 40 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
A| 6.2 Die Vergütung von INTERIORDESIGN erfolgt nach Zeitaufwand oder eines Pauschalbetrages, der in Rechnung gestellt wird. Grundsätzlich ist ein Anteil von 35 Prozent des Gesamt– Projektvolumens vom Kunden zu Projektbeginn als Anzahlung zu leisten. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von INTERIORDESIGN, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Von INTERIORDESIGN erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
A| 6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von INTERIORDESIGN getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
A| 7. Rechte
A| 7.1 INTERIORDESIGN gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
A| 7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, oder sonst wie zu verwerten.
A| 8. Haftung
INTERIORDESIGN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet INTERIORDESIGN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
A| 8.1 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
A| 9. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitglieder und Mitarbeiter von INTERIORDESIGN abzuwerben oder ohne Zustimmung von INTERIORDESIGN zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von INTERIORDESIGN der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
A| 10. Geheimhaltung
A| 10.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
A| 10.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
A| 10.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
A| 11. Schlichtung
A| 11.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
A| 11.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungs- Verfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungs- Verfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
A| 12. Sonstiges
A| 12.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
A| 12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
A| 12.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Artikel B
B |1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als Zusatz zum Artikel A für materielle Leistungen, die INTERIORDESIGN mit dem Kunden vereinbart.
B | 2. Verbrauchergeschäfte
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmen gehört (§ 1 KSchG)
B | 3. Abweichende Bedingungen
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
B | 4. Geistiges Eigentum
Konzepte, Skizzen, Pläne und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von INTERIORDESIGN. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von INTERIORDESIGN. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist INTERIORDESIGN zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 30 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.
B | 5. Annahme des Offertes
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme eines von INTERIORDESIGN erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
B | 6. Rücktrittsrecht
Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
- es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
- der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von INTERIORDESIGN für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
- der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
- dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
B | 7. Stornogebühren
Bei einem Storno durch den Kunden ist INTERIORDESIGN berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 20 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 50 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.
B | 8. Preisänderungen
Mit den angegebenen Preisen bleibt INTERIORDESIGN dem Kunden zwei Monate lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Offert- Annahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist INTERIORDESIGN berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Lohn- Preiserhöhungen oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben.
B | 9. Kostenerhöhungen
Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von INTERIORDESIGN liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragwertes ergeben, so wird INTERIORDESIGN den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich INTERIORDESIGN vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
B | 10. Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- sowie Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
B | 11. Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat von INTERIORDESIGN den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
B | 12. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungsausführung ist INTERIORDESIGN erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat.
B | 13. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
B | 14. Erfüllungsort und Montagen
Sofern kein bestimmter Liefer- Ort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz eines INTERIORDESIGN Netzwerk- Partners. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.
B | 14.1Montagen: Bei Montagen muss von Kundenseite ebenfalls der Montagebeginntermin eingehalten werden. Es ist nicht nur auf die Zugänglichkeit zum Objekt zu achten, sondern auch darauf, dass entsprechende Vorleistungen oder Trocknungszeiten berücksichtigt wurden und diese Vorleistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Baustrom und Wasser, etc. müssen kostenlos zur Verfügung stehen, bzw. eine Montage nach den geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen möglich sein. (WC, Beleuchtung, Heizung, usw.)
B | 15. Liefertermine, Annahmeverzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.
B | 16. Teillieferungen
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
B | 17. Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von INTERIORDESIGN um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei INTERIORDESIGN zumindest grobes Verschulden vorlag.
B | 18. Gefahrenübergang
Alle Gefahren, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.
B | 19. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von INTERIORDESIGN. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist von INTERIORDESIGN berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
B | 20. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung von INTERIORDESIGN untersagt.Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind INTERIORDESIGN sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat INTERIORDESIGN schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.
B | 21. Zahlungsziel
35 % der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 35 % der Auftragssumme sind vor Anlieferung und Montagebeginn fällig (Zahlungseingang 3 Werktage davor). Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist unser Unternehmen berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Weitere 20 % sind vor Dekorationsmontage bzw. in der letzten Baustellenwoche fällig. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.Bei Auftragssummen ab 15.000,00 Euro erhält INTERIORDESIGN vom Kunden eine Garantie dessen Bankinstitutes in der Höhe der entsprechenden Auftragssumme ( inkl. UST ).
B | 22. Zahlungsverweigerung
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn von INTERIORDESIGN die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages
B | 23. Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich netto Kassa, ohne Abzug, zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
B | 24. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen INTERIORDESIGN die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr ein Betrag von € 4 zu bezahlen.
B | 25. Verzugszinsen
Bei – auch unverschuldetem - Zahlungsverzug wird als Ersatz für die INTERIORDESIGN auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
B | 26. Widmung von Zahlungen
Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 24.), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 25.) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.
B | 27. Terminsverlust
Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn INTERIORDESIGN selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie INTERIORDESIGN den Kunden unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
B | 28. Aufrechnung von Gegenforderungen
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von INTERIORDESIGN nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von INTERIORDESIGN anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde.
B | 29. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als von INTERIORDESIGN verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug von INTERIORDESIGN mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen. INTERIORDESIGN hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
B | 30. Verschleißteile
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
B | 31. Eigenschaften des Liefergegenstandes
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferzweckes über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
B | 32. Termin zur Verbesserung bzw. Austausch
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.
B | 33. Haftung für Schäden
INTERIORDESIGN haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde.Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
Artikel C - Schlussbestimmungen:
C | 1 Ergänzungen
C | 1.1 Adressänderungen
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.
C | 1.2 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen.
C |1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
C |1.4 Auf dieses Vertragsverhältnis sowie daraus entstehenden Verpflichtungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
C | 1.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Bezirksgerichtes des jeweiligen INTERIORDESIGN– Projektverantwortlichen bzw. INTERIORDESIGN Partners.
C | 2. Salvatoresche Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftbedingungen im Artikel A und B von INTERIORDESIGN " behalten alle anderen ihre Gültigkeit. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in Zusatzverträgen und Vereinbarungen.
C | 3. Allgemeine Richtlinien
Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine gesonderten Regelungen aufscheinen, gelten als Grundlage für diesen Vertrag die einschlägigen Ö – NORMEN.
C | 4. Datenschutz
Mit Abschluss dieses Vertrages stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir gemäß dem § 17 und 18 Datenschutzgesetz Ihre Daten automationsunterstützt vermitteln, verarbeiten und übermitteln dürfen.